Wort davor: Herrenaß
Herrenbank
Herrenbank (I)
Erklärung:
obrigkeitliche Fleischbank.
Herrenbank (II)
Erklärung:
bei ständischen Körpern der Platz der Herren und diese selbst.
vgl.
Bank (IV).
- Belegtext:
haubtcommissiones, welche aus dem gremio oder pleno camerae ... von der herrenbank zu bestellen ... sein
Datierung: 1714
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr III 64
Faksimile
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- Belegtext:
das collegium bestehet in 3 bäncken, deren die erstere in der herren-, die andere in der ritter-, die 3. in der gelehrtenbanck bestehet
Datierung: 1741
Fundstelle: CDSiles. 27 S. 354
[weitere Angaben: königliches Oberamt]
Wort danach: Herrenbänner
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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