Wort davor: Herrbürgermeister
Herrchen
Herrchen (I)
Erklärung:
Großvater.
- Belegtext:
do vatter undt mutter nicht, sonder der hergen und frewgen im leben, so erben die geschwestere oder geschwestert kinder und nicht der hergen noch freuwgen
Datierung: 1588
Fundstelle: CoutLuxemb. I 205
Herrchen (II)
Erklärung:
(Dorf-)Pfarrer.
- Belegtext:
herrgen
Fundstelle: DWB. IV 2 Sp. 1136
Wort danach: Herrder
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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