Wort davor: Hernachteiding
hernehmen
hernehmen (I)
Erklärung:
vornehmen, erwägen.
- Belegtext:
es ist durch ... brobst Leonharten als pergherrn veraintlichen von den perkleuten an dem ring gesessen mit rechtspruch hergenomen und betracht worden, wer der wer
Fundstelle: Carinthia I 103 (1913) 151
hernehmen (II)
Erklärung:
in Anspruch nehmen, verwenden.
- Belegtext:
dass künfftig der halbe theil dess werths der ... heimbgefallenen ... lehen möge ... zur bezahlung der darauff expresse oder tacite verwisenen ... schulden hergenommen werden
Datierung: 1640
Fundstelle: CAustr. I 769
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hernehmen (III)
Erklärung:
zur Verantwortung ziehen.
Wort danach: Herold
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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