Wort davor: herkünftig

herladen
Erklärung: an den Ort des Sprechenden laden.
vgl. ausherladen, herleiten.

herladen (I)
Erklärung: vor Gericht.

herladen (II)
Erklärung: sonstige.

Wort danach: herlehnen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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