Wort davor: herheimfallen

1Hering
Erklärung: Fisch.
vgl. Garsthering?, Heringsgeld, Heringgeschoß, Heringpfennig, Mathering.

1Hering (I)
Erklärung: als Zoll (Maut).

1Hering (II)
Erklärung: als sonstige Abgabe.
1Hering (III)
Erklärung: Einsalzen.
1Hering (IV)
Erklärung: im Handel.
1Hering (V)
Erklärung: zur Folterung benützt.
vgl. Heringbrei.
1Hering (VI)
Erklärung: als Gericht bei rechtsförmlicher Mahlzeit.

Wort danach: 2Hering

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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