Wort davor: 1Hering

2Hering
Erklärung: der Rest, der beim Messen der Fruchtabgabe von dem Gemäß nicht mit abgestrichen werden darf.
sprachliche Erläuterung: Ursprung?

Wort danach: Heringband

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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