Wort davor: Heringsbäudler
Heringsbelehnte
Erklärung:
wie Heringsbracker.
- Belegtext:
soll ein jeder, welcher dergleichen unterschleif, so von den heeringsbelehnten begangen, ... entdecken wird, ... in desselben belehnten stelle ... kommen
Datierung: 1761
Fundstelle: DanzigW. III 9, 16
Wort danach: Heringbeschauer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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