Wort davor: hereinmachen

hereinnehmen
Erklärung: räumlich.

hereinnehmen (I)
Erklärung: von Erbanfall.

hereinnehmen (II)
Erklärung: von auswärtiger Braut.

Wort danach: Hereinpassierung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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