Wort davor: Hereinkaufung
hereinkommen
hereinkommen (I)
Erklärung:
wörtlich in einen Raum (Stadt).
- Belegtext:
wer aber den andern schlecht vnd rauffet freuellichen der sal drey monden rheumen di stad vnd das wipilde vnd sal herin niht komen, er enhab dan x schilling geben
Datierung: 1351
Fundstelle: ErfurtZuchtbf. 121
Faksimile
- Belegtext:
welcher das überfure, der solt die stat dreu jar meiden und nit herein komen on des rats erlaubung
Datierung: 1461
Fundstelle: Tucher,NürnbBaumeisterb. 276
Faksimile
- in Google Books
hereinkommen (II)
Erklärung:
übertragen von Einkommen, das früheren Verlust wettmacht.
Wort danach: hereinladen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten