Wort davor: Hereinkaufung

hereinkommen

hereinkommen (I)
Erklärung: wörtlich in einen Raum (Stadt).

hereinkommen (II)
Erklärung: übertragen von Einkommen, das früheren Verlust wettmacht.

Wort danach: hereinladen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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