Wort davor: hereingreifen
hereinkaufen
hereinkaufen (I)
Erklärung:
ein Vieh von außerhalb der Stadt kaufen.
- Belegtext:
welcher ein vihe hereinkaufft vor den 14 tagen [vor Walpurgis], so soll er pfründt davon geben
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: Boxberg 788
Faksimile
hereinkaufen (II)
Erklärung:
Stadtverweisung durch Geld ablösen.
- Belegtext:
welicher burger ein unzucht ... begodt, ... der bessert ... dreissig schilling und ein monat von der stat leisten ... will er aber den monat harin kouffen ..., das mag er thun
Datierung: 1552
Region/Autor/Textsorte:
MühlhSchulthOrd.
M.Moeder, La justice criminell à Mulhouse (1927) 71
Wort danach: Hereinkaufung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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