Wort davor: Herdrecht
herdringen
Erklärung:
vorladen (lassen).
- Belegtext:
ist derjenner, der dich geschuldiget hat, geinwertig, so machestu im zusprechen; ist er aber nit geinwertig, ist er dann hie begudet, so machestu in mit clage her dringen und im aber zusprechen
Datierung: 1437
Fundstelle: Loersch,Ingelh. 38
Wort danach: Herdschilling
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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