Herdgemeinde
Erklärung:
"durch gemeinschaftlichen Besitz von Allmendland verbundene Gemeinde" SchweizId. IV 303.
Wortbildungshinweis: zu
Herd (I).
Wort danach: Herdgulden
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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