Wort davor: Herbstzins
herbürgen
vgl.
Erbürgede.
- Belegtext:
der wegen Schädigung eines andern Angeklagte gebrauchte bei Geständnis seiner Schuld die Worte:"ich herborgen vur den schaden"
Datierung: 1469
Fundstelle: PublLux. 40 (1889) 301
Wort danach: herburgius
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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