Herbstweide Erklärung:Wiesen, die nach dem zweiten Schnitt abgeweidet werden dürfen.
Belegtext:
das keiner wytter vnd merrer aller syner matten ... den alleinig dan viertten theyll ... zuoherbstweyden im selbs sole einschlachen Datierung: 1536
Fundstelle:ArgauLsch. I 455
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
Belegtext:
in der herbstweide nach h. bartholomai Datierung: 1581
Fundstelle:NrhAnn. 75 (1903) 80
Belegtext:
ist dem ... spittal ... der herbstweidt in der mindern statt bahn ... zu geniessen ... zugelassen Datierung: 1615
Fundstelle:BaselRQ. I 1 S. 487
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