Belegtext:
alle güter, so seyrecht auf der allment haben, sollen ... nicht nur frühlings- und herbstsaz geniessen, sondern auch alles desjenigen genoss seyn, so jährlich von der allement fällt Datierung: 1796
Fundstelle:Niedersimmental 214
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Herbstsatz (II) Erklärung:Festsetzung des Beginns der Weinlese.