Wort davor: Herbstherr

Herbsthuhn
Erklärung: (junges) Huhn als (gerichts- oder grundherrliche) Abgabe von jeder Haushaltung oder Hofstätte oder von sonstigem Leihegrund.
sprachliche Erläuterung: zu Herbst ( I 2, II oder III).
vgl. Engethuhn, Ernhuhn, Erntehuhn, Herbsthenne, Herbsthühnlein.

Herbsthuhn (I)
Erklärung: allgemein.
Herbsthuhn (II)
Erklärung: als Abgabe an den Vogt bezeichnet.
Herbsthuhn (III)
Erklärung: in Geld bewertet oder umgewandelt.

Wort danach: Herbsthühnlein

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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