Wort davor: Herbstgarbe

Herbstgeding
Erklärung: Gerichtsversammlung im Herbst (I 2).
vgl. Herbstding.

Wort danach: Herbstgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten