Herbstding
Erklärung:
im Herbst (I 2) stattfindendes Gericht.
vgl.
Herbstehaftteiding,
Herbstgeding,
Herbstgemeinde,
Herbstordinarigericht,
Herbstrecht (II),
Herbstsend,
Herbstsprache,
Herbstteiding.
Wort danach: Herbstehaftteiding
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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