Wort davor: Herbstbüchlein

Herbstding
Erklärung: im Herbst (I 2) stattfindendes Gericht.
vgl. Herbstehaftteiding, Herbstgeding, Herbstgemeinde, Herbstordinarigericht, Herbstrecht (II), Herbstsend, Herbstsprache, Herbstteiding.

Wort danach: Herbstehaftteiding

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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