Wort davor: Herbringen

Herbringer
Erklärung: der einen Zustand (eine Rechtslage) herbringt (II 2).

Herbringer (Spiegelstrich 1)
Erklärung: besonders der von alters her Deichpflichtiger eines Deichsfachs ist.

Wort danach: Herbringlichkeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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