Wort davor: herbergen
Herberger
vgl.
Herbergslotter,
Herbergsmann.
Herberger (I)
Erklärung:
der in einer (gemieteten) Herberge (II 1 a) wohnt, Mietsmann, Inmann.
vgl.
Herbergsmann.
- Belegtext:
[wer] van vnser eygenen personen ... herberger ... to nemen sich nicht entholdete
Datierung: 1490
Fundstelle: Mensing
- Belegtext:
der schulmeister hat ... auff den dörffern von ytzlichn hoffe 2 korngarb ... und dy herberger geben im nichts
Datierung: 1528
Fundstelle: FalkenauStB. 37
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- Belegtext:
derselb inman oder hörbinger sol sich bey der herrschafft anuogten
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: BeitrSteirG. 22 (1887) 91
- Belegtext:
ob ein solcher privilegirter ein bloser herberger ohne besitzung einiger bürgerlicher gueter sey
Datierung: 1747
Fundstelle: CCBrandenbCulmb. II 1 S. 278
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- digitalisiert von "Kirchenbuch virtuell"
- Belegtext:
von allen unsern ... einwohnern und herbrigern
Fundstelle: Bauer,WaldeckWB. 148
Herberger (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Halblehnern und Hofstättern in Abgaben gleichgestellt.
- Belegtext:
die anderen halblehner und herberger sollen dieselben [Tauben] nicht öffentlich zu dem ausflug ... halten
Datierung: 1528
Fundstelle: ZeigerLRb. 240
- Belegtext:
halblehner, hofstetter und herberger
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. V 165 § 12
Herberger (II)
Erklärung:
Gastwirt.
vgl.
Herbergierer.
- Belegtext:
interdicerende ... allen herbergiers den vorsz. waeckers in haeren huysen te setten, om die te tappen eenich bier ofte wyn
Datierung: 1567
Fundstelle: Fruin,Dordrecht I 173
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Herberger (III)
Erklärung:
Quartiergeber.
Wort danach: Herbergerei
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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