Wort davor: Herberge

herbergen

herbergen (I)
Erklärung: Lagerhütten aufschlagen.

herbergen (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: ein Heer unterbringen.
herbergen (II)
Erklärung: transitiv Unterkunft geben.
herbergen (III)
Erklärung: Herbergsrecht in Anspruch nehmen; auch substantiviert.
herbergen (IV)
Erklärung: sich (gewaltsam) ins Quartier legen.

Wort danach: Herberger

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten