Wort davor: herausgehen
herausgewinnen
Erklärung:
hier: das Urteil auf Herausnahme eines in ein fremdes Haus Geflüchteten erwirken.
- Datierung: 1658
Fundstelle: GeraStR. 161
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- Belegtext:
wann auch ein frembder unrecht thäte, oder haderte und in eines bürgers hauß flöhe ... dem soll mann ... mit urthel und recht heraus gewinnen
Datierung: 1658
Fundstelle: GeraStR. 166
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Wort danach: heraushacken
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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