Wort davor: Henkerlohn

Henkermahl
vgl. Henkermahl.

Henkermahl (I)
Erklärung: gute Mahlzeit des Verurteilten vor der Hinrichtung, dann übertragen.
vgl. Henkermahlzeit.
Henkermahl (II)
Erklärung: Mahl des Scharfrichters mit Gehilfen und Berufsgenossen nach, auch Mahl des Gerichts bei der Gelegenheit der Hinrichtung.

Wort danach: Henkermahlzeit

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