Wort davor: Henkersknecht

Henkerlehen
Erklärung: Gut, von dessen Zins die Hinrichtungskosten bezahlt wurden.
vgl. Henklehen, Henklehen, Kafillerlehen.

Wort danach: Henkerleutnant

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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