Wort davor: Henkergut
Henkershalter
Erklärung:
der das Henkeramt ausübt?
- Belegtext:
die zigeiner, henkers- oder freileutshalter, item abgedankte soldaten, auch andere fremde petler ... sein verbotten, also daß sie niemand behausen ... soll
Datierung: 1673
Fundstelle: ÖW. I 329
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Wort danach: Henkershand
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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