Wort davor: hemmeln
hemmen
sprachliche Erläuterung:
in der Bewegung zurückhalten.
vgl.
aufhalten,
1helligen,
hemmeln,
hindern.
- Datierung: 1758
Fundstelle: Haltaus 879
hemmen (I)
Erklärung:
allgemein.
hemmen (II)
Erklärung:
insbesondere:
vgl.
hemmeln.
hemmen (II 1)
Erklärung:
jemanden (zwecks Gefangennahme) aufhalten.
- Belegtext:
[die Nördlinger haben das Recht, schädliche Leute zu] hamen
Datierung: 1349
Fundstelle: NördlingenUrk. I 72
- Datierung: 1525
Fundstelle: ArchHessG.2 3 (1904) 132
- Belegtext:
da jemand zu roß ... verkäpt ... durchzureuten sich unterstehen würde, sollen dieselbe ... gehembt und gefänglich angenommen werden
Datierung: 1559
Fundstelle: Moser,KreisAbsch. I 112
hemmen (II 2)
Erklärung:
besonders eine Person oder Sache arrestieren, mit Kummer (II) belegen.
vgl.
kümmern (I).
hemmen (III)
Erklärung:
übertragen vom Fristenlauf.
Wort danach: Hemmschuhpatent
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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