Wort davor: hemmeln

hemmen
sprachliche Erläuterung: in der Bewegung zurückhalten.
vgl. aufhalten, 1helligen, hemmeln, hindern.

hemmen (I)
Erklärung: allgemein.
hemmen (II)
Erklärung: insbesondere:
vgl. hemmeln.

hemmen (II 1)
Erklärung: jemanden (zwecks Gefangennahme) aufhalten.
hemmen (II 2)
Erklärung: besonders eine Person oder Sache arrestieren, mit Kummer (II) belegen.
vgl. kümmern (I).
hemmen (III)
Erklärung: übertragen vom Fristenlauf.

Wort danach: Hemmschuhpatent

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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