Wort davor: Helmi
Helmlehen
Helmlehen (I)
Erklärung:
Ritterlehen.
- Belegtext:
rittermäßige lehen werden die genant, welche man würklichen lantsleüthen vom herrenstant ... verleihet, die man sonsten helmb- oder schwertlehen haist
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: NÖLehntraktat Tit. 4 § 1
- Belegtext:
helm-lehen, feudum galeatum, ritter-lehn
Datierung: 1741
Fundstelle: Frisch I 441
Faksimile
- in Google Books
- Belegtext:
darum sie auch helm- oder schwertlehen genent werden, weiln sie in der person selbst und mit dem schwert sollen verdient werden
Fundstelle: FinsterwalderObs. II 4, 289
Helmlehen (II)
Erklärung:
an Seitenverwandte des ersten Erwerbers verliehenes Lehen.
- Belegtext:
helmlehn ... hat daher den namen, weil in ermanglung lenhsfähiger agnaten, auch dieienigen zur lehnsfolge kommen, die mit dem leztverstorbenen einer schild und helm führen, obgleich solche nicht vom ersten erwerber abstammen
Datierung: 1783
Fundstelle: Scheidemantel,Repert. II 431
Helmlehen (III)
Erklärung:
Wappenlehen.
Wort danach: Helmlehenserbe
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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