Wort davor: Helmi

Helmlehen

Helmlehen (I)
Erklärung: Ritterlehen.

Helmlehen (II)
Erklärung: an Seitenverwandte des ersten Erwerbers verliehenes Lehen.
Helmlehen (III)
Erklärung: Wappenlehen.

Wort danach: Helmlehenserbe

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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