Wort davor: Hellerzoll

hellig
Erklärung: laut, tönend, übertragen:

hellig (I)
Erklärung: von Personen: geständig.

hellig (II)
Erklärung: von Ansprüchen: zugestanden, unbestritten.
hellig (III)
Erklärung: landkundig, offenkundig.

Wort danach: Hellig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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