Wort davor: Hellermann
Hellermünze
Hellermünze (I)
Erklärung:
Heller als Münzsorte.
Hellermünze (II)
Erklärung:
Berechtigung, Heller zu münzen.
- Belegtext:
das wir durch offenbar vnrecht vnd missetat, die von den burgern zu Nürnberg ... geschehen ist ... mit vnserer kuniglichen gewalt abnemen die hallermüncz, die vormals do selbs zu Nürnberg gewesen ist
Datierung: 1349
Fundstelle: EgerPriv. 9
- Belegtext:
geben wir en ... die heller munze obiral in unserm lande
Datierung: 1389
Fundstelle: CDSiles. 27 S. 180
Wort danach: Hellerpfennig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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