Wort davor: Hellermann

Hellermünze

Hellermünze (I)
Erklärung: Heller als Münzsorte.

Hellermünze (II)
Erklärung: Berechtigung, Heller zu münzen.

Wort danach: Hellerpfennig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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