Wort davor: Hellerkärcher
Hellerkarren
Erklärung:
Mietkarren?
- Belegtext:
es soll jede messe, gesetzter taxe nach, nämlich vom hellerkarren 6 ß, von den reffen und stoßkarren jedem 3 ß ... und dem aufseher 2 fl. gebührlicher abzug gelassen werden
Datierung: 1614
Fundstelle: VeröfflFrankf. VII 2 S. 552
Wort danach: Hellermann
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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