Wort davor: Helleich
hellen
hellen (I)
Erklärung:
erklären.
- Belegtext:
das sy ... ein gut ... mit dem rechten erlangt ... vnd der fronbot hab sey ... auf desselben guts ... nuez vnd gwer gesaczt, vnd der hat ir des ... vor gericht gehölen
Datierung: um 1430
Fundstelle: SteirLRO. 182
Faksimile
hellen (II)
Erklärung:
zu-, eingestehen.
hellen (III)
Erklärung:
(überein-)stimmen.
- Belegtext:
es sol der ortt sein, di der herr gesetzet hât, und nicht eben. daz ist darum gesetzet, ob si geleich hullen, daz der ortmann denn hinziucht
Datierung: 1328
Fundstelle: Ruprecht(Claußen) 224
- Belegtext:
hollend [?] ich vnd min erben vmb die vorgenannte burg vnd veste ... als es dauor benempt ist
Datierung: 1370
Fundstelle: SchrBodensee 7 (1876) 119
- Belegtext:
ob ez des rautz und der stat will wär, wann die stat und die Aunsorgen gar ungelich hullen mitainander
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: AugsbChr. I 103
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hellen (III Spiegelstrich 1)
Erklärung:
substantiviert.
- Belegtext:
in disem jar gab bapst A. ... dem orden ein privilegium von wort zu wort mit hellen dem 32. Jnnocencii dess vierten
Datierung: 1531
Fundstelle: KaisheimChr. 79
Wort danach: Heller
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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