Wort davor: Heißeisen

heißen
vgl. gutheißen, nennen.

heißen (I)
Erklärung: befehlen.

heißen (I 1)
sprachliche Erläuterung: als transitives v.

heißen (I 1 a)
Erklärung: einfach.

heißen (I 1 a Spiegelstrich 1)
Erklärung: Auftrag geben.
heißen (I 1 b)
Erklärung: mit sinnverwandten Ausdrücken.
heißen (I 1 b Spiegelstrich 1)
Erklärung: bei Unterschrift durch einen Namensschreiber.
heißen (I 2)
Erklärung: substantiviert: Geheiß, Befehl.
heißen (II)
Erklärung: bitten, beauftragen.
vgl. heischen (A I 4).
heißen (III)
Erklärung: nennen, eine Benennung geben.
heißen (IV)
Erklärung: bestellen, ernennen.
heißen (V)
Erklärung: (etwas) bedeuten, darstellen.
heißen (VI)
Erklärung: versprechen.
heißen (VI Spiegelstrich 1)
Erklärung: Ehe versprechen.
heißen (VII)
Erklärung: genannt werden.

Wort danach: Heißene

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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