Wort davor: Heiß

Heißbrief

Heißbrief (I)
Erklärung: Urkunde, in welcher etwas verheißen, versprochen wird.

Heißbrief (II)
Erklärung: schriftlicher, beglaubigter Befehl.

Wort danach: Heißeisen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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