Wort davor: heischen

Heischer

Heischer (I)
Erklärung: Kläger, Gläubiger.

Heischer (II)
Erklärung: Eintreiber.

Heischer (II 1)
Erklärung: einer berechtigten Forderung.
Heischer (II 2)
Erklärung: einer unrechtmäßigen Forderung.
Heischer (III)
Erklärung: der Aufnahme in eine Zunft begehrt.
Heischer (IV)
Erklärung: Herausforderer zum Zweikampf.
Heischer (V)
Erklärung: Bettler.

Wort danach: Heischerei

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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