Heischelgeld
vgl.
Heischgeld,
Heischungsgeld,
Heißgeld.
Heischelgeld (I)
Erklärung:
Gebühr für Amtsheischung bei einer Zunft.
Wort danach: Heischeltonne
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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