Wort davor: Heiratswerbung

Heiratswiderlage
Erklärung: ehegüterrechtliche Zuwendung des Ehemannes an die Ehefrau im Verhältnis zur Aussteuer.

Wort danach: Heiratswillen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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