Heiratsvermächt
Erklärung:
"erbrechtliche Vereinbarung anläßlich der Verehelichung zugunsten der Ehefrau und deren Anspruch daraus".
vgl.
Heiratsvermächtnis.
Wort danach: Heiratvermächtbrief
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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