Wort davor: Heiratsverkommnis

Heiratsvermächt
Erklärung: "erbrechtliche Vereinbarung anläßlich der Verehelichung zugunsten der Ehefrau und deren Anspruch daraus".
vgl. Heiratsvermächtnis.

Wort danach: Heiratvermächtbrief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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