Wort davor: Heiratsverabredung

Heiratsverkommnis
Erklärung: Vertrag zwischen Brautleuten im Gegensatz zum Eheverkommnis, dem Vertrag zwischen Eheleuten.

Wort danach: Heiratsvermächt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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