Wort davor: Heiratsspruchbrief
Heiratssteuer
vgl.
Hielichssteuer.
Heiratssteuer (I)
Erklärung:
Aussteuer, Ausstattung.
- Belegtext:
han meinem sun zu der selben junchfrawen Elspeten ze heyratstewr gelobt ze geben
Datierung: 1332
Fundstelle: RegensbUB. I 449
- Belegtext:
unnser beder muemen sünen und töchtern mit heyrattsteuern ... furderung bewißn
Datierung: 1538
Fundstelle: MittSalzbLk. 6 (1866) 32
- Belegtext:
N. ihr vater ... seiner tochter zu rechter ehe und heirathsteuer zu geben versprochen
Datierung: 1574
Fundstelle: ErbachLR. 314
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
was ... einer jederer parthien vor erbschafft zur heilichs steuren gegeben wird ... pleibt dem lengst lebenden vor sich und alle seine nachkommende die gegebene heurathssteuer
Datierung: 1589
Fundstelle: CoutLuxemb. I 232
- Belegtext:
zwischen den eheleuten ... soll gemeinschaft der güter und schulden sein, obgleich von einer seiten wenig ... und der anderen seite viel ... zur heyrathsteuer anbracht were
Datierung: 1648
Fundstelle: Schlüter,WestfProvR. I 511
- Fundstelle: Huber,PrivR. IV 562
- Fundstelle: Lexer I 1302
- Fundstelle: Lexer I 1311
Heiratssteuer (II)
Erklärung:
Beihilfe aus öffentlichen Mitteln an Mädchen bei der Heirat.
Heiratssteuer (III)
Erklärung:
Beitrag der Untertanen zur Heiratsausstattung der Töchter des Landesherrn.
- Belegtext:
es ist auch merklich gelt mit der türken rays vnd ander ausleg, heiratstewr N. der kunigin von Polan ausgeben worden
Datierung: 1458
Fundstelle: WienCopeyBuch 165
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- in Google Books
- Belegtext:
so ain edlman ... ain son oder tochter ausgeheyrat, haben ime seine holden ain heuratsteur geben müessen
Datierung: 1525
Fundstelle: MittSalzbLk. 27 (1887) 248
- Fundstelle: Knapp,BeitrRWG. 354
Wort danach: Heiratsstifter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten