Wort davor: Heiratsmann
Heiratsmittelgeschäft
Erklärung:
Ehevertrag.
- Belegtext:
wann mit häusern und grundstucken, auch uberländen, es seye gleich durch kauffen, ablösen, tausch, abwechseln, schanckung, heurats-mitlen-geschäfft und erb-schafften ... eine veränderung fürgehet
Datierung: 1679
Fundstelle: TractIurIncorp. IV § 5
Wort danach: Heiratsnotel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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