Wort davor: Heiratsmahl

Heiratsmann

Heiratsmann (I)
Erklärung: Zeuge des Ehevertrags.
vgl. Heiratsleute (I).

Heiratsmann (II)
Erklärung: Brautführer.
vgl. Heiratsleute (II).
Heiratsmann (III)
Erklärung: Hochzeitsbitter.
Heiratsmann (IV)
Erklärung: Haushaltsuntergebene, Hausleute.
sprachliche Erläuterung: pl. ags.
Wortbildungshinweis: zu Heirat (A).

Wort danach: Heiratsmittelgeschäft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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