Wort davor: Heiratsgutsbekräftigung

Heiratsgutsbeteuerung
Erklärung: (eidlicher) Beweis über das Heiratsgut.
Wortbildungshinweis: zu Beteuerung (II).

Wort danach: Heiratsgutsinteresse

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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