Wort davor: Heiratsgedinge

Heiratsgeld

Heiratsgeld (I)
Erklärung: Mitgift, Aussteuer.
Heiratsgeld (II)
Erklärung: Geldgeschenk anläßlich der Verheiratung.
Heiratsgeld (III)
Erklärung: Beitrag zu den Heiratskosten des Landesherrn.

Wort danach: Heiratsgemächt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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