Wort davor: Heiratsbedingung
Heiratsbefriedung
Erklärung:
Ehevertrag.
- Belegtext:
gleicher weiß soll auch verstanden werden von der heyraths-befriedung und verträgen, so dieselben nicht bechrieben oder mit dem stadt-buch confirmirt seynd
Fundstelle: BöhmStR. 1720 Kap. 130 § 2
Wort danach: Heiratsberednis
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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