Wort davor: heiratbarlich
Heiratsbeding
Erklärung:
Ehevertrag.
- Belegtext:
zugelassen ... zwischen den ehleuten der ersten und andern oder mehrern ehe heurats-beding und ehe-beredungen aufzurichten
Datierung: 1683
Fundstelle: UlmG.u.O. 15
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Wort danach: Heiratsbedingnis
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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