Wort davor: Heinschlot

(Heinung)

Heinung (I)
Erklärung: Abgrenzung eines Grundstücks und die Vorrichtung dazu.

Heinung (II)
Erklärung: das abgegrenzte Grundstück.

Wort danach: Heinungschlot

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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