Wort davor: Heimzahlung
heimziehen
heimziehen (I)
Erklärung:
ein Gut einziehen.
- Belegtext:
befehlen wir ... dass ihr alle so beschaffene verlassenschaften derer unterthanen ... uns als grundherrn heimbziehen ... sollet
Datierung: 1717
Fundstelle: Archiv c«eský 24 (1908) 119
- Belegtext:
ein unveranlaite leibgedings-gerechtigkeit ist, welche auf absterben des leibrechters der grund-herr ... an sich: unnd heimgezogen
Datierung: 1721
Fundstelle: Bluemblacher 147
Faksimile
heimziehen (II)
Erklärung:
ein Pfand zuschlagen.
- Belegtext:
der würth soll am ersten darauf legen und wehr darnach am maisten darauf legt so zeucht mans dem maisten das pfand haimb
Datierung: 1625
Fundstelle: ÖW. I 18
Faksimile
heimziehen (III)
Erklärung:
die Verfolgung an sich ziehen.
- Belegtext:
funde man ine [den Toten] ... mitten im bach, so sollen die zwen buttel ... ane die kirchen gehen und die rucken aneinander keren und dan iglicher anheim an sein gericht laufen;
und welcher dan ehe an die kirchen kumpt, der soll den mord heimziehen
Datierung: 1527
Fundstelle: WürzbZ. I 1 S. 411
Faksimile
Wort danach: heimzogen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten