Wort davor: Heimspruch

Heimstatt, Heimstätte
vgl. Malstatt (II).

Heimstatt (I)
Erklärung: Wohnstatt, Wohnsitz.

Heimstatt (II)
Erklärung: Gerichtsstätte, Gericht.
vgl. Heimelstätte.

Wort danach: heimstehen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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