Wort davor: Heimsterbung

Heimsteuer
Erklärung: Aussteuer, auch Gabe des Mannes.
vgl. Heimgeschäft, Hiesteuer.
Wortbildungshinweis: zu Heim (I).

Heimsteuer (I)
Erklärung: alleinstehend.

Heimsteuer (II)
Erklärung: mit sinnverwandten Ausdrücken.

Wort danach: heimsteuern

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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