Wort davor: heimstehen

heimstellen

heimstellen (I)
Erklärung: (ein Lehen, Amt, eine Sache) zurückgeben.

heimstellen (II)
Erklärung: anheimstellen, zur Entscheidung überlassen.
heimstellen (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: mit dem Gefühlston des Aufschiebens.

Wort danach: Heimstellen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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